Wann wird abgestimmt?

Abgestimmt wird am 14. Oktober 2018, gleichzeitig mit der Landtagswahl. Die Wahllokale sind dabei von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Wo sich Ihr Wahllokal befindet, erfahren Sie in der Wahlbenachrichtigung, die Sie per Post erhalten.

Es kann auch per Brief abgestimmt werden. Der Antrag dafür kann über das Formular auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung gestellt werden.. Auch online über www.erlangen.de oder persönlich im Bürgeramt des Rathauses können Sie Briefabstimmung beantragen (bis spätestens 12. Oktober, nur bei plötzlicher Erkrankung noch bis zum 14. Oktober selbst). Der Wahlzettel mit allen notwendigen Unterlagen muss spätestens 14. Oktober, 18:00 Uhr bei der Stadt eingegangen sein.

Wer darf abstimmen?

Abstimmen dürfen alle Erlangerinnen und Erlanger, die deutsche Staatsbürger oder Staatsbürger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind, am 14. Oktober mindestens 18 Jahre alt sind und am 14. Oktober seit mindestens zwei Monaten ihren Lebensmittelpunkt in Erlangen haben (in der Regel heißt das, in Erlangen mit Erstwohnsitz gemeldet zu sein). Außerdem darf das Wahlrecht nicht entzogen worden sein.

Es kann also sein, dass Sie beim Bürgerentscheid abstimmen dürfen, aber nicht bei der Landtagswahl! Deshalb prüfen Sie, ob Sie eine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten haben.

Wie lautet die Frage?

Die Abstimmungsfrage lautet: „Sind Sie dafür, dass die vorbereitende Untersuchung für ein neues Stadtviertel im Stadtwesten zwischen Büchenbach und Steudach (Erlangen West III) weitergeführt wird?“

Was hieße ein „Ja“ oder ein „Nein“ beim Entscheid?

Ein mehrheitliches „Ja“ beim Entscheid hat, wenn auch das notwendige Quorum erreicht wird (mindestens rund 8.400 Abstimmende müssen mit „Ja“ gestimmt haben) die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses. Dann würden die vorbereitenden Untersuchungen für das Entwicklungsgebiet Erlangen-West III weitergeführt.

Bei einem „Nein“ und erfülltem Quorum würden entsprechend diese Untersuchungen nicht weitergeführt.

Würde das Quorum nicht erfüllt, entscheidet unabhängig davon, ob mehrheitlich mit „Ja“ oder mit „Nein“ gestimmt wurde der Stadtrat über das weitere Vorgehen.